DFFF Aktuell
Informationen zum DFFF-Budget
Der diesjährige Fördertopf des DFFF ist nahezu ausgeschöpft. Einen Zuwendungsbescheid erhalten in diesem Jahr noch Projekte, für die vollständige Antragsunterlagen vorliegen und bei denen die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind, sofern Haushaltsmittel noch in hinreichender Höhe verfügbar sind.
Alle weiteren Anträge, unabhängig davon, wann die Dreharbeiten beginnen sollen, werden zunächst zurückgestellt. Sofern die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Zuwendungsbescheid für Ihr Projekt 2016 erteilt werden. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass der Bundeshaushalt 2016 mit einem entsprechenden Ansatz für den DFFF in Kraft tritt.
Für Projekte, die in diesem Jahr keinen Bewilligungsbescheid mehr erhalten, können daher auch keine Mittel mehr ausgezahlt werden.
Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr DFFF-Team!
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Die Gestaltungsrichtlinien des DFFF-Logos
In Presseheften und in anderen Veröffentlichungen, in denen auf die Arbeit des DFFF oder dessen finanzielle Unterstützung hingewiesen wird, kann das Logo des DFFF zur Illustration benutzt werden.
Im Vor- oder Abspann des Films oder in der Werbung über den Film ist die Förderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) zu erwähnen.
Soweit andere öffentliche Förderstellen genannt werden, ist der DFFF in gleichwertiger Weise zu nennen.
Das Herunterladen für den privaten Gebrauch ist verboten.
Hier können Sie sich das Logo als EPS- oder JPG-Datei herunterladen.
DFFF-logo_2018.zip
DFFF Logo zum Download
zip, 9,9M, 09/26/18, 2624 downloads